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Zentrales Content Management in der Praxis

Kommunikationsleitfaden der WH Digital Services GmbH für Dienststellen

Die WH Digital Services GmbH bereitet Inhalte für wien.gv.at mediengerecht auf und überarbeitet sie im Sinne der Content Strategie. Qualitätskriterien, auf die geachtet wird:

Änderungsvorschläge werden von der WH Digital Services GmbH nach Rücksprache mit der Dienststelle online gestellt.

  1. Workflow:
    • Die Dienststellen stellen die gewünschten Inhalte bereit.
    • Eine zentrale Ansprechperson in der Öffentlichkeitsarbeit steht der WH Digital Services GmbH als fachliche*r Expert*in zur Verfügung. Sie gewährleistet die Kommunikation, Vermittlung und Weitergabe aller Qualitätskriterien innerhalb der Dienststelle sowie die etwaige Abstimmung mit Dritten.
    • Die WH Digital Services GmbH bereitet die Inhalte mediengerecht auf und publiziert die Inhalte (nach Freigabe durch die Dienststelle).
  2. Zuständigkeit und Timing:
    1. Die redaktionelle Aufbereitung (Formulierungen, Seitenaufbau, Gewichtung der Inhalte nach datenbasierten Kriterien et cetera) und die Priorisierung bei der Onlinestellung übernehmen die Expert*innen der WH Digital Services GmbH.
    2. Dringende Themen werden vorgezogen. Bitte unterstützen Sie uns, die richtigen Priorisierungen vornehmen zu können, indem Sie uns ausreichend Vorlaufzeit geben und uns bei bereits bekannten Fristen so früh wie möglich informieren.
    3. Am besten führen Sie im E-Mail die Dringlichkeit und das Datum, bis zu dem die Aktualisierung spätestens online sein muss, sowie eine Begründung (Änderung eines Gesetzes, Veranstaltungstermin, geplante Presseaussendung et cetera) an, damit vorgereiht werden kann.
    4. Ein Hinweis "Dringend" bereits im E-Mail-Betreff erleichtert es der Redaktion, dringende Aktualisierungen rasch zu identifizieren.
  3. Freigabe/Publizierung:
    • Vor der Publizierung von Inhalten erhalten Sie einen Vorschlag zur Freigabe. Die WH Digital Services GmbH nennt Ihnen dabei die Gründe für vorgenommene Änderungen.
    • Änderungsvorschläge müssen Sie nur darauf prüfen, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wird.
    • Wenn Sie eine Änderung nicht freigeben können, geben Sie bitte umgehend Bescheid. Wir sind bestrebt, die bestmögliche Lösung zu finden.
    • Bedenken Sie bitte, dass juristische Formulierungen zugunsten der Verständlichkeit vermieden werden sollen.

Qualitätskriterien für das Arbeitsmaterial

Erstellen von barrierefreien PDFs

Da Barrierefreiheit ein zentrales Ziel auf wien.gv.at ist, müssen PDF-Dokumente alle diesbezüglichen Kriterien erfüllen. PDFs müssen von den Dienststellen barrierefrei an die WH Digital Services GmbH übermittelt werden.

PDF oder HTML?

Verwenden Sie PDF-Dokumente nur dort, wo eine Darstellung als HTML-Seite nicht sinnvoll ist, siehe konkrete Einsatzbereiche von PDF auf wien.gv.at.

Berichte und andere umfangreiche statische Dokumente können statt als PDF auch in ansprechender Form als Web-Auftritt veröffentlicht werden. Nähere Informationen finden sie unter Berichte-Framework.

Corporate Design und Aufträge an Dritte

Richten Sie sich bitte beim Erstellen von neuen PDF-Dokumenten nach den Corporate Design-Vorgaben der Stadt Wien.

Wenn Sie Broschüren, Berichte und Ähnliches erstellen lassen, inkludieren Sie die Vorgaben für barrierefreie PDF-Dokumente immer gleich in den Auftrag.

Quelldokument, Formatvorlagen

Feinschliff

Bilder und Grafiken

Redaktionelle Gestaltung von Alternativtexten

Eine der grundlegenden Richtlinien für barrierefreie Webgestaltung ist das Anbieten von sogenannten Textäquivalenten: Bilder müssen auch in Textform beschrieben werden. Diese Beschreibung wird Alternativtext genannt und findet sich in der Regel im Alt-Attribut des Bild-Elements. In manchen Fällen ist es ratsam, das Bild zusätzlich zum Alt-Attribut im weiteren Kontext (Text der Seite, die das Bild beinhaltet) zu beschreiben.

Wer mit alternativen Ausgabegeräten wie einem Screenreader arbeitet, kann Bilder gar nicht (blinde Menschen) oder nur sehr schlecht (stark sehbeeinträchtigte Menschen) wahrnehmen. Eine gute Bildbeschreibung ermöglicht im Idealfall den gleichberechtigten Zugang zur Bild-Information:

Bei der Verwendung eines Bildes sind im Allgemeinen 2 Faktoren zu berücksichtigen:

Richtlinien für den Alternativtext

Beispiele, wie komplexe Grafiken mit sprechenden Alt-Texten versehen wurden, finden Sie hier: PDF-Download "WieNeu+ Gebietsanalyse 20+2 (9.1 MB)

Rechtliche Komponenten bei Bildern

Urheber*innen- und Verwertungsrechte

Für eingesetzte Bilder muss die zweifelsfreie Erklärung der Fotografin oder des*der Fotograf*in oder des*der Rechteinhaber*in für die Verwertung der Bilder (zum Beispiel eine Nachrichten- oder Bildagentur) vorliegen, dass die Verwendung auf wien.gv.at zeitlich unbeschränkt gestattet ist.

Die Übernahme von Print-Fotos ist nur dann gestattet, wenn die Verwertung im Online-Kontext durch den*die Fotograf*in oder den*die Inhaber*in der Verwertungsrechte ausdrücklich gestattet ist.

Fotos aus dem Internet dürfen nur verwendet werden, wenn die honorarfreie Verwendung ausdrücklich gestattet ist. Das Fehlen von Copyright-Hinweisen oder Fotograf*innen-Namen gestattet nicht zur Übernahme. Auch in diesem Fall wird empfohlen, eine Bestätigung der freien Verwendung von dem*der Betreiber*in der Webseite einzuholen. Ist diese*r nicht bekannt oder über die Webseite nicht erreichbar, wird davon abgeraten, die Bilder zu verwenden.

Persönlichkeitsrechte

Bei der Darstellung von Einzelpersonen ist das schriftliche Einverständnis jeder abgebildeten und erkennbaren Person nötig, damit das Bild verwendet werden darf. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Größere, anonymisierte Gruppen können auch ohne Einverständnis abgebildet werden, wenn die Einzelpersonen im Detail nicht erkennbar sind.

Personen öffentlichen Interesses (Politiker*innen, Musiker*innen, Stars und ähnliche) können auch ohne Einverständniserklärung gezeigt werden. In diesem Fall ist nur darauf zu achten, dass der Inhalt nicht kompromittierend ist.

Der Einsatz eines Bildes in situationsfremdem Kontext ist nicht gestattet. Das trifft vor allem zu, wenn eine Personenaufnahme als Illustration für einen Text über Gesetzesbruch oder moralisch-ethische Verfehlungen verwendet wird. Vorsicht ist auch bei erkennbaren Marken geboten.

Die Bildmanipulation (Fotomontage) ist nur zulässig, wenn sie als solche im Bildtext gekennzeichnet ist und die handelnden Personen in keinen kompromittierenden Zusammenhang stellt.

Rechte-Erklärung für Fotoverwertung

Der*die Vertragspartner*in (Fotograf*in, Agentur) muss erklären, dass

Bei Aufnahmen mit Privatpersonen (Models) muss sichergestellt werden, dass diese der erkennbaren Veröffentlichung im Rahmen von Sujetbildern zustimmen, egal zu welchem Zweck.

Videos

Videos müssen bezüglich Schrift und Logos den Corporate Design-Vorgaben entsprechen. Daneben sind auch bestimmte technische Anforderungen sowie Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit zu beachten.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen, Feedback oder brauchen Sie ein Element, das die Pattern Library noch nicht bietet?

handbuch@ma53.wien.gv.at