Kurzparkzonen - kostenpflichtig
Montag bis Freitag (außer Feiertage): 9 bis 22 Uhr
Parkdauer maximal: 2 Stunden
Montag bis Freitag (außer Feiertage): 9 bis 19 Uhr
Parkdauer maximal: 3 Stunden
Sonderzone Stadthalle
Montag - Freitag: 9 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage: 18 bis 22 Uhr
Parkdauer maximal: 2 Stunden
Bezirke:
13., 21., 22., 23.
Parken großteils gratis
Teilweise Kurzparkzonen, ausgeschildert, Parkschein notwendig
Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen - Details auf den Bezirksseiten.
Parkgebühr bezahlen
Mit einem Parkschein dürfen Sie in Kurzparkzonen und Geschäftsstraßen für die maximal erlaubte Dauer parken.
Dauer | Preis |
---|---|
15 Minuten | gratis |
30 Minuten | 1,10 € |
1 Stunde | 2,20 € |
1,5 Stunden | 3,30 € |
2 Stunden | 4,40 € |
Mit Handyparken können Sie per SMS oder App für das Parken bezahlen.
BezirksbewohnerInnen erhalten ein Parkpickerl und dürfen damit für unbegrenzte Zeit im Wohnbezirk und in Überlappungszonen (Teile von Nachbarbezirken) parken. Ausnahme: ausgeschilderte Geschäftsstraßen (maximal 1,5 Stunden)
Beschäftigte und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer ansuchen.
Kurzparkzonen
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Abgeschleppt
- Falschparker
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
Zuständige Stelle:
Abschleppgruppe der MA 48
11., Jedletzbergerstraße 1, Autobahnknoten Simmeringer Haide
Telefon: +43 1 760 43
Parkgaragen & Park-and-Ride
Übersicht Parkgaragen und Park-and-ride - Wiener Wirtschaftskammer
Noch Fragen?
Info-Telefon Straße und Verkehr
Telefon: +43 1 955 59 (täglich von 7 bis 18 Uhr)
Website: Infoline Straße und Verkehr