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Eilmeldung

12:35 Alle Kurzparkzonen bis Mittwoch wegen starkem Schneefall aufgehoben!

Parken

Kurzparkzonen - kostenpflichtig

Bezirke:

1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 20

Montag bis Freitag (außer Feiertage): 9 bis 22 Uhr
Parkdauer maximal: 2 Stunden

Bezirke:

10., 11., 12., 14., 15., 16., 17., 18., 19.

Montag bis Freitag (außer Feiertage): 9 bis 19 Uhr
Parkdauer maximal: 3 Stunden

Sonderzone Stadthalle

(15. Bezirk)

Montag - Freitag: 9 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage: 18 bis 22 Uhr
Parkdauer maximal: 2 Stunden

Bezirke:

13., 21., 22., 23.

Parken großteils gratis
Teilweise Kurzparkzonen, ausgeschildert, Parkschein notwendig

Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen - Details auf den Bezirksseiten.

Parkgebühr bezahlen

Mit einem Parkschein dürfen Sie in Kurzparkzonen und Geschäftsstraßen für die maximal erlaubte Dauer parken.

Dauer und Preis
Dauer Preis
15 Minuten gratis
30 Minuten 1,10 €
1 Stunde 2,20 €
1,5 Stunden 3,30 €
2 Stunden 4,40 €

Mit Handyparken können Sie per SMS oder App für das Parken bezahlen.

BezirksbewohnerInnen erhalten ein Parkpickerl und dürfen damit für unbegrenzte Zeit im Wohnbezirk und in Überlappungszonen (Teile von Nachbarbezirken) parken. Ausnahme: ausgeschilderte Geschäftsstraßen (maximal 1,5 Stunden)

Beschäftigte und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer ansuchen.

Kurzparkzonen

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Abgeschleppt

  • Falschparker
  • Fahrzeuge ohne Kennzeichen

Zuständige Stelle:

Abschleppgruppe der MA 48
11., Jedletzbergerstraße 1, Autobahnknoten Simmeringer Haide
Telefon: +43 1 760 43

Noch Fragen?

Info-Telefon Straße und Verkehr

Telefon: +43 1 955 59 (täglich von 7 bis 18 Uhr)
Website: Infoline Straße und Verkehr