Für den Onlineantrag benötigen Sie:
- Zulassungsschein/e
- Führerschein
- Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung
Online-Formular mit Handysignatur
Weitere Unterlagen können erforderlich sein:
- Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen
- Wenn Sie diplomatischen Status haben
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Behindertenpasses sind („Erforderliche Unterlagen“)
Allgemeine Informationen
In vielen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.
In Geschäftsstraßen dürfen Sie aber auch mit einem Parkpickerl nicht für längere Zeit parken. Mit Parkpickerl dürfen sie dort 1,5 Stunden kostenlos parken, wenn Sie eine Parkscheibe sichtbar einlegen.
Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ein (Saisonpickerl) beantragen. Dann müssen Sie aber in Wien Ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Schritte bei Änderungen
Bei einem Tausch der Windschutzscheibe, Wechsel des Autos, bei Übersiedlung von einem Parkpickerl-Bezirk in einen anderen oder Wechsel des Kennzeichens und wenn das Parkpickerl zurückgegeben werden soll, weil Sie es nicht mehr benötigen, sind bestimmte Schritte notwendig. Was genau zu tun ist, erfahren Sie hier: Notwendige Schritte bei Änderungen
Das Parkpickerl ist in der Straßenverkehrsordnung 1960 gesetzlich geregelt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information.
Voraussetzungen
Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.
Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitzhaben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl Saisonpickerl beantragen.
Parkpickerl gibt es für Kurzparkzonen in folgenden Bezirken:
- 1. bis 12. Bezirk
- 14. bis 18. Bezirk
- 20. Bezirk
Sie müssen
- Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer des Autos sein oder
- einen Leasingvertrag für das Auto haben oder
- privat ein Firmenauto nutzen
Sie müssen
- selbst mit diesem Auto fahren.
Das Fahrzeug muss
- mehrspurig sein
- und auf Ihre Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein, außer es ist ein Firmenauto, das Sie privat nutzen.
Das Fahrzeug darf
- höchstens 3,5 Tonnen schwer sein und
- auch ein Auto mit Wechselkennzeichen sein.
Fristen und Termine
- Das Parkpickerl gilt für mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre.
- Wenn Sie das Parkpickerl verlängern wollen, können Sie wieder einen Antrag stellen.
Tipp:
Wenn Sie schon ein Parkpickerl haben und Ihr Hauptwohnsitz und das Kennzeichen des Autos gleich geblieben sind, schickt Ihnen die Stadt Wien zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit zwei Zahlungsanweisungen zu. Das Auto muss außerdem auf Sie und ihren Hauptwohnsitz zugelassen sein (ausgenommen Firmenfahrzeuge). Eine Zahlungsanweisung ist für die Verlängerung um ein Jahr, der andere für die Verlängerung um zwei Jahre. Sie können für ein Jahr oder für zwei Jahre einzahlen und so ganz einfach Ihr Parkpickerl verlängern.
Wichtig:
Es kann passieren, dass Sie keine Zahlungsanweisung zugeschickt bekommen. Verlassen Sie sich nicht darauf! Wenn Sie keine Zahlungsanweisung bekommen haben, müssen Sie einen Antrag für ein neues Parkpickerl stellen. Machen Sie das spätestens vier Wochen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Parkpickerls endet.
Zuständige Stellen
Für das Parkpickerl ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Alle zuständigen Magistratischen BezirksämterErforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Beantragung in jedem Fall:
- Zulassungsschein
- Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die ein gemeinsamesKennzeichen haben, nötig.
- Führerschein
Wenn das Auto geleast ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht:
- Leasingvertrag
Wenn Sie ein Auto Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers privat nutzen:
- Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers über die private Nutzung sowie die Zahlung eines Sachbezuges.
- Lohnzettel, aus dem die private Nutzung des Autos als Sachbezug zu sehen ist.
Wenn Sie selbständig sind und ein Firmenauto benutzen:
- Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein)
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters, einer berufsmäßigen Parteienvertreterinoder eines berufsmäßigen Parteienvertreters, der (Bilanz-)Buchhalterin oder des (Bilanz-)Buchhalters,dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen
Wenn Sie einen diplomatischen Status haben:
- Legitimationskarte
- Mietvertrag über Ihre Wohnung
Wenn vorhanden:
- Behindertenpass des Sozialministeriumservice
- Bescheinigung über die Befreiung von der Parkometerabgabe
Achtung:
Wenn Sie das Parkpickerl mit dem Online-Antrag beantragen, können Sie Unterlagen einscannen und im Formular direkt hochladen.
Kosten und Zahlung
Für das Parkpickerl müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen.
Bundesabgabe:
- 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro für jede Beilage, aber höchstens 21,80 Euro für alle Beilagen
Verwaltungsabgabe:
- 35,70 Euro, wenn Sie den Antrag beim Magistratischen Bezirksamt stellen
Parkometerabgabe:
Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie ein Parkpickerl beantragen. Sie müssen für mindestens drei Monate bezahlen. Sie können höchstens für zwei Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.
- Im 1. bis 9. Bezirk, 15. Bezirk im Bereich der Stadthalle und im 20. Bezirk kostet die Parkometerabgabe 10 Euro pro Monat. Das sind 120 Euro für ein Jahr und 240 Euro für zwei Jahre.
- Im 10., 11., 12. und 14. Bezirk, im 15. Bezirk außerhalb des Bereichs der Stadthalle, im 16. Bezirk, im 17. Bezirk und im 18. Bezirk kostet die Parkometerabgabe 7,50 Euro pro Monat. Das sind 90 Euro für ein Jahr und 180 Euro für zwei Jahre.
Tipp:
Sie können den Antrag mit allen Beilagen auch mit dem Online-Formular mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte stellen. Dann bezahlen Sie weniger Gebühren:
- Bundesabgabe: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
- Gebühr pro Beilage: 2,30 statt 3,90 Euro, aber
- höchstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro
- Verwaltungsabgabe: 30,70 Euro statt 35,70 Euro
Wenn Sie Fragen zur Bezahlung der Abgaben haben, können Sie sich an die Buchhaltungsabteilung 40 in der Magistratsabteilung 6 wenden.
Formular
Für Bewohnerinnen und Bewohner.
Parkpickerl mit Handysignatur beantragen
Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular stellen, werden die Daten über eine sichereInternetleitung geschickt. Fremde Personen können Ihre Daten nicht sehen.
Dieses Online-Formular gilt nicht für Diplomatinnen und Diplomaten mit roter Legitimationskarte.