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Parkpickerl für Bewohner*innen im Wohnbezirk

Von 9. bis 10. November 2024 können auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Formulare eingereicht werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Für den Online-Antrag benötigen Sie:

  • Zulassungsschein(e)
  • Führerschein
  • Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung

Antrag starten

Weitere Unterlagen können erforderlich sein:

  • Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen
  • Wenn Sie diplomatischen Status haben
  • Wenn Sie Inhaber*in eines Behindertenpasses sind

Siehe auch "Erforderliche Unterlagen"

Tipp: Sie können die Gültigkeit Ihres Parkpickerls online abfragen: Gültigkeit abfragen

Allgemeine Informationen

In vielen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.

In Geschäftsstraßen dürfen Sie aber auch mit einem Parkpickerl nicht für längere Zeit parken. Mit Parkpickerl dürfen sie dort 1,5 Stunden kostenlos parken, wenn Sie eine Parkscheibe sichtbar einlegen.

Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ein Saisonpickerl beantragen. Dann müssen Sie aber in Wien Ihren Hauptwohnsitz haben.

Notwendige Schritte bei Änderungen

Bei einem Tausch der Windschutzscheibe, Wechsel des Autos, bei Übersiedlung von einem Parkpickerl-Bezirk in einen anderen oder Wechsel des Kennzeichens und wenn das Parkpickerl zurückgegeben werden soll, weil Sie es nicht mehr benötigen, sind bestimmte Schritte notwendig. Was genau zu tun ist, erfahren Sie hier: Notwendige Schritte bei Änderungen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information.

Voraussetzungen

Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.

Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitzhaben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.

Parkpickerl gibt es für Kurzparkzonen in folgenden Bezirken:

Kurzparkzonen im Stadtplan

Sie müssen Das Fahrzeug muss Das Fahrzeug darf

Fristen und Termine

Tipp: Wenn Sie schon ein Parkpickerl haben und Ihr Hauptwohnsitz und das Kennzeichen des Autos gleich geblieben sind, schickt Ihnen die Stadt Wien 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 2 Zahlungsanweisungen zu. Das Auto muss außerdem auf Sie und ihren Hauptwohnsitz zugelassen sein (ausgenommen Firmenfahrzeuge). Eine Zahlungsanweisung ist für die Verlängerung um ein Jahr, der andere für die Verlängerung um 2 Jahre. Sie können für ein Jahr oder für 2 Jahre einzahlen und so ganz einfach Ihr Parkpickerl verlängern.

Zuständige Stelle

Für das Parkpickerl ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.

Alle zuständigen Magistratischen Bezirksämter

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Beantragung in jedem Fall: Wenn das Auto geleast ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht: Wenn Sie ein Auto Ihres*Ihrer Arbeitgeber*in privat nutzen: Wenn Sie selbständig sind und ein Firmenauto benutzen: Wenn Sie einen diplomatischen Status haben: Wenn vorhanden:

Kosten und Zahlung

Für das Parkpickerl müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen.

Bundesabgabe

Verwaltungsabgabe

Parkometerabgabe

Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie ein Parkpickerl beantragen. Sie müssen für mindestens 3 Monate bezahlen. Sie können höchstens für 2 Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.

Tipp: Sie können den Antrag mit allen Beilagen auch mit dem Online-Formular mit ID Austria stellen. Dann bezahlen Sie weniger Gebühren:

  • Bundesabgabe: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
  • Gebühr pro Beilage: 2,30 statt 3,90 Euro, aber
  • höchstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro
  • Verwaltungsabgabe: 30,70 Euro statt 35,70 Euro

Wenn Sie Fragen zur Bezahlung der Abgaben haben, können Sie sich an die Buchhaltungsabteilung 40 in der Magistratsabteilung 6 wenden.

Wichtig: Es kann passieren, dass Sie keine Zahlungsanweisung zugeschickt bekommen. Verlassen Sie sich nicht darauf! Wenn Sie keine Zahlungsanweisung bekommen haben, müssen Sie einen Antrag für ein neues Parkpickerl stellen. Machen Sie das spätestens 4 Wochen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Parkpickerls endet.

Formular

Für Bewohner*innen:

Antrag starten

Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular stellen, werden die Daten über eine sichere Internetleitung geschickt. Fremde Personen können Ihre Daten nicht sehen.

Dieses Online-Formular gilt nicht für Diplomat*innen mit roter Legitimationskarte.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsordnung 1960

Kontakt

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Telefon: +43 1 23 78990
Website: Website

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