Parkpickerl für Bewohner*innen im Wohnbezirk
Von 9. bis 10. November 2024 können auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Formulare eingereicht werden. Wir ersuchen um Verständnis.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Zulassungsschein(e)
- Führerschein
- Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung
Weitere Unterlagen können erforderlich sein:
- Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen
- Wenn Sie diplomatischen Status haben
- Wenn Sie Inhaber*in eines Behindertenpasses sind
Siehe auch "Erforderliche Unterlagen"
Tipp: Sie können die Gültigkeit Ihres Parkpickerls online abfragen: Gültigkeit abfragen
Allgemeine Informationen
In vielen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.
In Geschäftsstraßen dürfen Sie aber auch mit einem Parkpickerl nicht für längere Zeit parken. Mit Parkpickerl dürfen sie dort 1,5 Stunden kostenlos parken, wenn Sie eine Parkscheibe sichtbar einlegen.
Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ein Saisonpickerl beantragen. Dann müssen Sie aber in Wien Ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Schritte bei Änderungen
Bei einem Tausch der Windschutzscheibe, Wechsel des Autos, bei Übersiedlung von einem Parkpickerl-Bezirk in einen anderen oder Wechsel des Kennzeichens und wenn das Parkpickerl zurückgegeben werden soll, weil Sie es nicht mehr benötigen, sind bestimmte Schritte notwendig. Was genau zu tun ist, erfahren Sie hier: Notwendige Schritte bei Änderungen
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information.
Voraussetzungen
Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.
Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitzhaben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.
Parkpickerl gibt es für Kurzparkzonen in folgenden Bezirken:- 1. bis 12. Bezirk
- 14. bis 18. Bezirk
- 20. Bezirk
- Zulassungsbesitzer*in des Autos sein oder
- einen Leasingvertrag für das Auto haben oder
- entgeltlich ein Auto für mindestens 4 Monate gemietet haben oder
- privat ein Firmenauto nutzen.
- mehrspurig sein
- und auf Ihre Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein, außer es ist ein Leasing- oder Mietauto oder ein Firmenauto, das Sie privat nutzen.
- höchstens 3,5 Tonnen schwer sein und
- auch ein Auto mit Wechselkennzeichen sein.
Fristen und Termine
- Das Parkpickerl gilt für mindestens 3 Monate und höchstens 2 Jahre.
- Wenn Sie das Parkpickerl verlängern wollen, können Sie wieder einen Antrag stellen.
Tipp: Wenn Sie schon ein Parkpickerl haben und Ihr Hauptwohnsitz und das Kennzeichen des Autos gleich geblieben sind, schickt Ihnen die Stadt Wien 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 2 Zahlungsanweisungen zu. Das Auto muss außerdem auf Sie und ihren Hauptwohnsitz zugelassen sein (ausgenommen Firmenfahrzeuge). Eine Zahlungsanweisung ist für die Verlängerung um ein Jahr, der andere für die Verlängerung um 2 Jahre. Sie können für ein Jahr oder für 2 Jahre einzahlen und so ganz einfach Ihr Parkpickerl verlängern.
Zuständige Stelle
Für das Parkpickerl ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsschein
- Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die ein gemeinsames Kennzeichen haben, nötig.
- Führerschein
- Leasingvertrag
- Bestätigung Ihres*Ihrer Arbeitgeber*in über die private Nutzung sowie die Zahlung eines Sachbezuges.
- Lohnzettel, aus dem die private Nutzung des Autos als Sachbezug zu sehen ist.
- Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein)
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Bestätigung des*der Steuerberater*in, eines*einer berufsmäßigen Parteienvertreter*in, des*der (Bilanz-)Buchhalter*in, dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen
- Legitimationskarte
- Mietvertrag über Ihre Wohnung
- Behindertenpass des Sozialministeriumservice
- Bescheinigung über die Befreiung von der Parkometerabgabe
Kosten und Zahlung
Für das Parkpickerl müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen.
Bundesabgabe
- 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro für jede Beilage, aber höchstens 21,80 Euro für alle Beilagen
Verwaltungsabgabe
- 35,70 Euro, wenn Sie den Antrag beim Magistratischen Bezirksamt stellen
Parkometerabgabe
Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie ein Parkpickerl beantragen. Sie müssen für mindestens 3 Monate bezahlen. Sie können höchstens für 2 Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.
- Im 1. bis 9. Bezirk, 15. Bezirk im Bereich der Stadthalle und im 20. Bezirk kostet die Parkometerabgabe 10 Euro pro Monat. Das sind 120 Euro für ein Jahr und 240 Euro für 2 Jahre.
- Im 10., 11., 12. und 14. Bezirk, im 15. Bezirk außerhalb des Bereichs der Stadthalle, im 16. Bezirk, im 17. Bezirk und im 18. Bezirk kostet die Parkometerabgabe 7,50 Euro pro Monat. Das sind 90 Euro für ein Jahr und 180 Euro für 2 Jahre.
Tipp: Sie können den Antrag mit allen Beilagen auch mit dem Online-Formular mit ID Austria stellen. Dann bezahlen Sie weniger Gebühren:
- Bundesabgabe: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
- Gebühr pro Beilage: 2,30 statt 3,90 Euro, aber
- höchstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro
- Verwaltungsabgabe: 30,70 Euro statt 35,70 Euro
Wenn Sie Fragen zur Bezahlung der Abgaben haben, können Sie sich an die Buchhaltungsabteilung 40 in der Magistratsabteilung 6 wenden.
Wichtig: Es kann passieren, dass Sie keine Zahlungsanweisung zugeschickt bekommen. Verlassen Sie sich nicht darauf! Wenn Sie keine Zahlungsanweisung bekommen haben, müssen Sie einen Antrag für ein neues Parkpickerl stellen. Machen Sie das spätestens 4 Wochen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Parkpickerls endet.
Formular
Für Bewohner*innen:
Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular stellen, werden die Daten über eine sichere Internetleitung geschickt. Fremde Personen können Ihre Daten nicht sehen.
Dieses Online-Formular gilt nicht für Diplomat*innen mit roter Legitimationskarte.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsordnung 1960
Kontakt
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Telefon:
+43 1 23 78990
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